Gemeinsame Förderung BAK-SEM zur Stärkung der kulturellen Teilhabe

Das Bundesamt für Kultur BAK und das Staatssekretariat für Migration SEM setzen in den Jahren 2025-2028 den Förderschwerpunkt «Unterstützung gemeinsamer Vorhaben von staat-lichen Kultur- und Integrationsförderstellen». Dieser soll dazu beitragen, die Förderung der kul-turellen Teilhabe von Menschen mit Migrationserfahrung auf allen drei Staatsebenen institutio-nell zu verankern.

Kultur verbindet Menschen, schafft Austausch und bringt Vielfalt zum Ausdruck. Alle in der Schweiz lebenden Menschen sollen am kulturellen Leben teilhaben und es mitgestalten kön-nen. Doch noch gibt es viele Hürden, welche die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Migra-tionserfahrung erschweren. Im Projekt «Förderpraxis Kultur und Integration FKI» haben das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesamt für Kultur (BAK), die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) und die Kulturstiftung Pro Helvetia mit weiteren Akteurinnen und Akteuren gemeinsame Emp-fehlungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in der Schweiz erarbeitet. Diese wurden im Mai 2024 an einer Tagung mit Fachpersonen aus Kultur und Integration diskutiert. Auf Basis dieser Empfehlungen setzen das BAK und das SEM einen gemeinsamen Förder-schwerpunkt für die Jahre 2025–2028. Unterstützt werden Vorhaben von kantonalen oder kommunalen Förderstellen aus den Bereichen Kultur und Integration, die zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen. Interessierte kantonale und kommunale Kultur- und Integrationsförderstellen sind eingeladen, ihre Projektgesuche bis zum 28. Februar 2026 einzureichen. Weitere Informationen zur Eingabe finden Sie auf der Website des BAK (siehe Link unten). Gemeinsame Förderung BAK-SEM