Personen, die in der Schweiz leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen oder sich einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie eine Landessprache erlernt haben. Dafür kann der im Auftrag des SEM entwickelte fide-Test auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Auch Sprachprüfungen von anderen Anbietern, welche den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen, sind für die ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren anerkannt. Bisher gab es weder eine vom Bund entwickelte noch auf dem freien Markt verfügbare anerkannte Prüfung in der vierten Landessprache Rätoromanisch.
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