Erstinformation und Integrationsförderbedarf

Ein wichtiges Anliegen ist, dass die Integration möglichst rasch einsetzt. Wer in die Schweiz zieht, soll sich möglichst rasch zurechtfinden, soll die hiesigen Regeln kennen und sich heimisch fühlen. Hier setzt die Erstinformation an.

Die Erstinformation verfolgt zwei Ziele:

  • Neuankommende Migrantinnen und Migranten werden begrüsst und über ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie wissen, was von ihnen erwartet wird und wo sie welche Hilfsangebote finden.
  • Möglichst früh wird erkannt, ob die Zugewanderten besondere Unterstützung brauchen, um sich zu integrieren. So kann früh aufgezeigt werden, was – auch von den Zugewanderten – für eine gelungene Integration zu erbringen ist.

Die Erstinformation findet je nach Kanton und Gemeinde in unterschiedlicher Form statt. Häufig sind es individuelle Begrüssungsgespräche – beispielsweise auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder bei kantonalen Integrationsfachstellen. Dazu kommen Infoveranstaltungen und Neuzuzügeranlässe. Über Integrationsangebote sowie Rechte und Pflichten informieren Willkommensbroschüren, kantonale Internetseiten und Flyer.

Im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme KIP wurde ein deutlicher Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für Zugewanderte angestossen: Die Kantone und Gemeinden haben einen grossen Einsatz geleistet, um Informationen in zahlreichen Sprachen aufzubereiten – sowohl in gedruckter Form als auch im Internet. So werden wichtige Informationen schneller gefunden.

Seit der Annahme der Revision des AuG (Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer) vom 16.12.2016 besteht ein expliziter gesetzlicher Erstinformationsauftrag für die Behörden.

Mehr Informationen zur Integrationspraxis des Förderbereichs
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