Von den Einbürgerungsbehörden bis zum Spital, von der Schule bis zur Wohnungssuche – es ist nicht möglich, Diskriminierung überall gleichzeitig zu verhindern. Jeder Kanton setzt deshalb strategische Schwerpunkte beim Umsetzen der KIP-Ziele. Als besondere Herausforderung erweist sich der Einbezug aller zuständigen Institutionen und Stellen.
Um das Thema Schutz vor Diskriminierung und das Beratungsangebot bekannt zu machen, thematisieren einige Kantone den Diskriminierungsschutz in den Erstgesprächen mit Zugewanderten oder weisen auf Flyern, Newslettern und auf ihren Websites darauf hin. Es gilt nicht nur die Zugewanderten für dieses Thema zu sensibilisieren, sondern auch die Behörden und die breite Öffentlichkeit.