Merkblätter zum Nachweis von Sprachkompetenzen im Kanton Bern

Ausländerinnen und Ausländer müssen für die Einbürgerung sowie ab 2019 neu auch für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthalts- oder der Niederlassungsbewilligung Kenntnisse in einer Landessprache bzw. Amtssprache nachweisen. Die Fachstelle Sprachförderung des Kantons Bern hat zwei Merkblätter veröffentlicht, die über die Anforderungen und anerkannten Sprachnachweise informieren.

Weitere Informationen und Download auf der Webseite des Kantons Bern.

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Sprache und Bildung | 07.02.2019