Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern (NA-BE)

Mitte 2020 wird die Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern (NA-BE) umgesetzt. Das Hauptziel ist es, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen deutlich zu erhöhen und möglichst viele Personen von der Sozialhilfe abzulösen.

Der Kanton Bern will seinen Asyl- und Flüchtlingsbereich auf die beschlossene Neustrukturierung auf Bundesebene anpassen und damit die Chancen der beschleunigten Asylverfahren nutzen, die 2019 auf nationaler Ebene eingeführt werden. Das Vorhaben führt innerkantonal zu neuen Zuständigkeiten: Neu wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe in den ersten 5 bzw. 7 Jahren des Aufenthaltes in der Schweiz zuständig sein. Die Polizei- und Militärdirektion (POM) bleibt für die Nothilfe und die Wegweisung von Personen mit abgelehntem Asylgesuch sowie für alle ausländerrechtlichen Belange zuständig. Die GEF wird die Aufgaben in den Bereichen Integration, Unterbringung, Betreuung und Sozialhilfe an sogenannte regionale Partner in fünf Regionen übertragen. Der Zuschlag für jede Region wird im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens ermittelt, welches die GEF im 4. Quartal 2018 durchführen wird (Publikation auf www.simap.ch). Die regionalen Partner tragen die Verantwortung für die Erreichung der Integrationsziele und die kostengünstige Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Innerhalb der Vorgaben der GEF wird ihnen grosser unternehmerischer Freiraum gewährt. Die strategische Steuerung des gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereichs sowie das Controlling über die Zielerreichung und Leistungserfüllung der regionalen Partner obliegt der GEF.

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